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FFP2-Masken-Pflicht im ÖPNV

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach Anpassung des Infektionsschutzgesetzes vom 22.04.2021 dürfen seit Montag, dem 26.04.2021 in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie der Schülerbeförderung nur noch FFP2-Masken (keine OP-Masken oder anderer Mund-Nasen-Schutz) verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. N. Akkus
Schulleiterin

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