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Informationen zur Anmeldung zum Mittagessen:

Kinder und Jugendliche haben einen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Finanzielle Zuschüsse zu schulischen Veranstaltungen wie z.B. Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, Schülerbeförderung, Schulbedarf oder Lernförderung

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn ihre Eltern einen Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder wenn sie aus Geringverdienerfamilien kommen und bisher keine dieser Leistungen erhalten haben. Darüber hinaus werden auch junge Erwachsene bis 25 Jahr unterstützt, die noch zur Schule gehen und kein Einkommen haben.

Dazugehörige Anlagen, von der Schule auszufüllen:

Kinder und Jugendliche haben einen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Finanzielle Zuschüsse zu schulischen Veranstaltungen wie z.B. Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, Schülerbeförderung, Schulbedarf oder Lernförderung

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn ihre Eltern einen Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder wenn sie aus Geringverdienerfamilien kommen und bisher keine dieser Leistungen erhalten haben. Darüber hinaus werden auch junge Erwachsene bis 25 Jahr unterstützt, die noch zur Schule gehen und kein Einkommen haben.

Dazugehörige Anlagen, von der Schule auszufüllen:

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