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Hausordnung

Unsere Hausordnung

Im Schulzentrum an der Warte wollen wir:

Kinder, Jugendliche, Lehrerinnen, Lehrer, pädagogische Mitarbeiter, Hausverwalter, Reinigungskräfte und natürlich auch Eltern, die miteinander arbeiten, niemanden stören, reden, planen, lernen, spielen und auch feiern.

Dazu brauchen wir auf jeden Fall:

Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die sich untereinander und gegenseitig mit Respekt und Freundlichkeit begegnen. Wir wollen zuhören, helfen, gegenseitig unterstützen, kritisch hinterfragen und vorhandene Vereinbarungen und Rituale einhalten.

Damit dies gelingt, gelten die verbindlichen Regeln in unserer Schule:

Wir sind alle gleich wichtig, niemand darf benachteiligt werden. Wir verletzen niemanden tätlich oder mit Worten. Wir halten uns an die gemeinsam vereinbarten Klassenregeln. Wir stören niemanden beim Arbeiten, Lernen oder Spielen.

  1. Unsere Räume

Zu den großen Pausen gehen alle Schüler zügig auf den Pausenhof, das Lehrpersonal verlässt als letztes den Raum. Die Fachlehrer übernehmen dieses ausschließlich für die Fachräume.

Wir achten alle auf pünktlichen Unterrichtsbeginn bzw. Unterrichtsschluss.

Bei einem Raumwechsel müssen die Taschen in den unteren Fluren abgestellt werden. Wir verlassen Räume und Toiletten im sauberen Zustand.

Die Toiletten im Klassentrakt werden von den Klassen 5 bis 7, im Verwaltungstrakt von den Klassen 8 bis 10 benutzt.

  1. Verhalten während des Unterrichts

Wertsachen dürfen in die Klassenräume mitgenommen werden.

Kaugummi kauen und allgemeiner Speisenverzehr sind im Unterricht nicht gestattet.

Rauchen und Alkoholgenuss sind für alle verboten.

Jegliche Form von Kopfbedeckungen, mit Ausnahme des islamischen Rituals für Mädchen, sind nicht gestattet.

Das offene Tragen von Kopfhörern ist ebenfalls untersagt.

  1. Verhalten bei Krankheit

Bei Krankheit einer Schülerin / eines Schülers muss die Schule über das Fehlen mit Angabe des Grundes bis morgens 8.00 Uhr informiert werden. Ab dem 3. Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Entschuldigung muss der Schule durch die Eltern / die Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden. Die Schule kann in begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Ankündigung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen (für Sek. 1 gilt §2 Abs. 1+2 VOGSV).

  1. Verlassen des Schulgeländes und Regeln für die Pausen

Volljährige Personen verlassen zum Rauchen, nach Abklärung mit der Schulaufsicht, während der großen Pausen das Schulgelände.

Die unter 18-Jährigen verlassen das Schulgrundstück während des gesamten Schultages, vom Betreten der Schule bis hin zur Busabfahrt, nicht. Der Einzelfall, der von den Erziehungsberechtigten beantragt werden kann und nur ihrer Haftpflicht obliegt, wird verwaltungstechnisch über die jeweils pädagogisch Verantwortlichen abgewickelt.

Wir halten uns während der großen Pausen nur auf den beiden Schulhöfen auf.

Wir verwenden weiche Bälle und weiteres Material zum Spielen auf dem Schulhof.

  • Einhaltung der Sicherheit und der Ordnung

Wir werfen nicht mit Schneebällen. Das Mitbringen von Waffen aller Art, sowie Feuerwerkskörpern, Feuerzeugen, Streichhölzern, gefährlichen und störenden Spielsachen, Bluetooth-Boxen ist verboten.

Besondere Richtlinien, wie z. B. bei Feueralarm, werden zusätzlich bekannt gegeben.

Ein regelmäßig wechselnder Ordnungsdienst säubert Schulhof und Schulgelände.

  • Nutzung elektronischer Geräte während der Schulzeit

Der Gebrauch privater Kommunikationselektronik ist in der Schule grundsätzlich verboten. Handys und Smartphones dürfen mitgeführt werden, müssen aber im Flugmodus sein. Bei Zuwiderhandlung wird von der Aufsicht führenden Lehrkraft strikte Einhaltung des Gebots gefordert. Im Wiederholungsfall wird das Handy/Smartphone eingezogen. Es muss durch einen Elternteil oder Erziehungsberechtigen abgeholt werden.

In den Klassen 1-4 ist die Nutzung von Handys und Smartwatches nicht erlaubt. Sollte eine Smartwatch getragen werden, so muss diese vom Betreten des Schulgeländes bis zum Verlassen im Flugmodus sein. Bei Verstoß gegen die Regel, kann verlangt werden, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten oder ein Vertreter der Eltern das Gerät abholen. Eine Ausnahme bilden die großen Pausen der Jahrgangsstufen 8 – 10, in denen die Schülerinnen und Schüler unter Wahrung auf Recht des eigenen Bildes und der Nichtbelästigung anderer das Handy/Smartphone zum Musik hören oder zum Spielen nutzen dürfen.

Im Unterricht ist ein eingeschränkter Gebrauch nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft möglich. Anschließend müssen die Geräte sofort wieder ausgeschaltet werden und in den Taschen sein.

  • Auswärtige Schülerinnen und Schüler

Auswärtige Schüler halten sich bei Wartezeiten in der Pausenhalle oder im Eingangsbereich der Schule auf. Busabfahrtszeiten in den Ortsteilen müssen bis zu einer halben Stunde Verspätung in Kauf genommen werden. Der Heimweg darf von Fahrschülern nicht zu Fuß angetreten werden. Die Fahrschüler können von Eltern oder beauftragten Personen abgeholt werden. Besucher müssen sich vor dem Betreten der Schule in der Verwaltung anmelden.

  • Schäden an fremdem Eigentum

Wir sind für selbst zu verantwortende Schäden am Schuleigentum, an den Bussen oder gegenüber anderen Schülern/Personen uneingeschränkt haftbar.

Wir sind uns auf Schulwegen, bei Exkursionen, Klassenfahrten und in Berufspraktika bewusst, dass wir „Botschafter“ unseres Schulzentrums an der Warte sind.

Verstoßen wir gegen die genannten Regeln unserer Schulgemeinschaft greift ein gestufter Maßnahmenkatalog, vom Sozialdienst bis hin zum Schulverweis.

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